Unsere Grundleistungen umfassen selbstverständlich die in §27 und §28 des Wohnungseigentumsgesetzes gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und Pflichten unter Beachtung der Teilungserklärung und werden ergänzt durch den jeweils gültigen Verwaltervertrag.
Hierzu zählt z. B. die Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung.
hierzu gehören...
hierzu zählen...
persönliche Betreuung...